RICHTLINIEN & ZULASSUNGEN

TSCA — Toxic Substances Control Act: US-Chemikalienrecht für Hersteller und Importeure

Symbolbild für TSCA US-Chemikalienrecht EPA und technische Werkstoffe.

Der Toxic Substances Control Act (TSCA) ist das zentrale US-Bundesgesetz für chemische Stoffe. Die EPA regelt Berichtspflichten, Bewertungen und Verwendungsbeschränkungen. Für europäische Exporteure relevant bei Lieferungen in den US-Markt.

Aktualisiert 20. Juli 2026
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Was ist TSCA?

Der Toxic Substances Control Act (TSCA) ist ein US-Bundesgesetz (15 U.S.C. §2601 et seq.), das 1976 in Kraft trat und 2016 durch den Frank R. Lautenberg Chemical Safety for the 21st Century Act grundlegend reformiert wurde. Zuständige Behörde ist die EPA (Environmental Protection Agency).

TSCA richtet sich in erster Linie an chemische Stoffe und Gemische. Für Erzeugnisse („Articles”) gelten abhängig von den jeweiligen TSCA-Bestimmungen ebenfalls Anforderungen, beispielsweise bei bestimmten Stoffbeschränkungen oder Importvorschriften.

Kernbereiche von TSCA:

  • Inventar und Reporting: Chemische Stoffe müssen grundsätzlich im TSCA Chemical Substance Inventory gelistet sein oder unter eine Ausnahme fallen, bevor sie in den USA hergestellt oder importiert werden. Zusätzlich gelten Chemical Data Reporting (CDR)-Berichtspflichten.
  • Risikobeurteilung: EPA evaluiert Prioritätsstoffe und kann Verwendungsbeschränkungen erlassen (Section 6).
  • Neue Stoffe: Vor der Einführung neuer Chemikalien ist eine Pre-Manufacture Notice (PMN) erforderlich.
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TSCA vs. REACH: Wichtigste Unterschiede

Kriterium
REACH (EU)
TSCA (USA)
Rechtsrahmen
EU-Verordnung (unmittelbar gültig)
US-Bundesgesetz
Behörde
ECHA (Helsinki)
EPA (Washington)
Registrierungspflicht
Ab 1 t/Jahr, umfangreich
TSCA Chemical Substance Inventory und Chemical Data Reporting (CDR)
Beweislast
Hersteller/Importeur muss Sicherheit nachweisen

Die EPA bewertet Stoffe anhand gesetzlich definierter Risikobewertungen und kann bei unangemessenem Risiko Beschränkungen oder Verbote erlassen.

Erzeugnisse (Articles)
Kandidatenlisten-Pflicht für SVHC in Artikeln
Begrenztere direkte Anforderungen an Artikel

Relevanz für Lieferanten nach USA

  • Export in die USA

    Europäische Unternehmen, die Chemikalien oder chemikalienhaltige Produkte in die USA exportieren, sollten TSCA-Anforderungen ihrer Kunden kennen.

  • CDR-Berichtspflichten

    US-Importeure bestimmter Chemikalien müssen beim Chemical Data Reporting (CDR) der EPA berichten — betrifft primär den US-Empfänger.

  • Section 6 Beschränkungen

    Die EPA kann unter TSCA Section 6 Verwendungsbeschränkungen oder Risikomanagementmaßnahmen für Stoffe erlassen — unter anderem für Asbest, PCBs oder einzelne PFAS.

  • Kundenseitige TSCA-Anforderungen

    US-Kunden fordern häufig TSCA-Konformitätserklärungen von Lieferanten — diese bestätigen je nach Kundenanforderung beispielsweise, dass verwendete Stoffe im TSCA Inventory gelistet sind oder geltende Stoffbeschränkungen eingehalten werden.

Häufige Fragen zu TSCA

Muss ich als europäischer Lieferant TSCA einhalten?

Direkte TSCA-Pflichten treffen primär US-Hersteller und US-Importeure. Als europäischer Lieferant können Sie jedoch vertraglich durch US-Kunden zur Bereitstellung von TSCA-relevanten Informationen verpflichtet sein.

Was ist eine TSCA-Konformitätserklärung?

Eine TSCA-Konformitätserklärung ist ein Lieferantendokument, das — abhängig von den Kundenanforderungen — beispielsweise bestätigt, dass verwendete Stoffe im TSCA Chemical Substance Inventory gelistet sind oder geltende TSCA-Anforderungen eingehalten werden. Sie ist keine behördliche Zulassung.

Was ist das TSCA Chemical Substance Inventory?

Das TSCA Chemical Substance Inventory ist das von der EPA geführte Verzeichnis chemischer Stoffe, die in den USA hergestellt oder importiert werden dürfen. Für neue Stoffe, die nicht im Inventar gelistet sind, gelten besondere Melde- und Genehmigungspflichten (Pre-Manufacture Notice, PMN).

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen technischen Information und stellt keine verbindliche Auslegung der genannten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen oder Standards dar. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Originalfassungen der entsprechenden Rechtsvorschriften und Regelwerke sowie die Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.