RICHTLINIEN & ZULASSUNGEN

REACH — Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe in der EU

Symbolbild für REACH-Konformität und Chemikalienrecht in der Dichtungstechnik.

REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist das zentrale EU-Regelwerk für chemische Stoffe. Für Dichtungen und technische Werkstoffe relevant ist vor allem die Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) und die Pflicht zur Information in der Lieferkette.

Aktualisiert 20. Juli 2026
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Was ist REACH?

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ist das umfassendste Chemikalienregelwerk der Welt.

REACH überträgt die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Stoffen auf Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender. Die ECHA (European Chemicals Agency) in Helsinki verwaltet die Registrierungsdaten und die Kandidatenliste.

Drei Kernelemente von REACH:

  • Registrierung: Hersteller und Importeure chemischer Stoffe ab 1 Tonne/Jahr müssen diese bei der ECHA registrieren.
  • Bewertung: Die ECHA und nationale Behörden prüfen Registrierungsdossiers und priorisieren Stoffe für weitere Maßnahmen.
  • Zulassung und Beschränkung: Besonders gefährliche Stoffe (SVHC) können einer Zulassungspflicht unterliegen oder über Anhang XVII beschränkt werden.
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SVHCs und die Kandidatenliste

Für Dichtungen und technische Bauteile ist die Kandidatenliste der SVHCs (Substances of Very High Concern) zentral. SVHCs sind Stoffe mit besonders schwerwiegenden Eigenschaften:

SVHC-Kategorie
Beispiele / Relevanz
CMR-Stoffe (karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch)
Bestimmte Weichmacher, Stabilisatoren, Verarbeitungshilfsmittel
PBT/vPvB (persistent, bioakkumulierend, toxisch)
Bestimmte halogenierte Verbindungen
Endokrin wirkende Stoffe
BPA (Bisphenol A) in polymerbasierten Werkstoffen
Stoffe mit ähnlicher Besorgnis
Laufend ergänzte Liste — aktuell über 240 Einträge

Mitteilungspflicht für Erzeugnisse: Enthält ein Erzeugnis (Artikel) einen SVHC in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent, muss der Lieferant seinen Kunden auf Anfrage und grundsätzlich alle Verbraucher innerhalb von 45 Tagen darüber informieren (Art. 33 REACH). Seit Januar 2021 sind SVHCs in Erzeugnissen auch in der SCIP-Datenbank der ECHA zu melden.

Was HP-Dichtungen zu REACH bereitstellen kann

  • REACH-Erklärungen auf Anfrage

    Werkstoffbezogene REACH-Erklärungen der Hersteller — auf Anfrage, soweit vom jeweiligen Compound-Hersteller bereitgestellt.

  • SVHC-Auskunft

    Auskunft über bekannte SVHCs in gelieferten Produkten auf Anfrage — gemäß Artikel 33 REACH-Verordnung.

  • Werkstoffauswahl unter REACH-Anforderungen

    Beratung bei der Auswahl von Werkstoffen unter Berücksichtigung aktueller REACH-Anforderungen.

  • Herstellerunterlagen koordinieren

    Beschaffung und Weiterleitung von Hersteller-Sicherheitsdatenblättern und Konformitätsdokumenten für projektbezogene Anfragen.

Für welche Produkte ist REACH relevant?

REACH gilt grundsätzlich für alle Erzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Besonders relevant für Dichtungen und technische Bauteile:

  • Elastomerdichtungen (O-Ringe, Flachdichtungen, Formdichtungen) — mögliche SVHCs in Vulkanisationshilfsmitteln, Weichmachern, Farbstoffen
  • PTFE-Bauteile — im Kontext der PFAS-Diskussion unter REACH besonders beobachtet
  • Kunststoffbauteile aus Polyamid, POM, PU — Additive und Stabilisatoren können SVHC-pflichtig sein
  • Klebe- und Dichtstoffe — Formulierungen können registrierungspflichtige Stoffe enthalten

Nicht direkt von REACH als Erzeugnis-Verordnung erfasst sind reine Verarbeitungsvorgänge, die keine neuen Erzeugnisse erzeugen — jedoch gelten Stoff- und Zubereitung-Aspekte separat.

Abgrenzung zu verwandten Regelwerken

  • REACH vs. RoHS: RoHS gilt spezifisch für Elektro- und Elektronikgeräte; REACH gilt breit für alle Erzeugnisse und Stoffe.
  • REACH vs. SCIP: Die SCIP-Meldepflicht ist eine Pflicht nach der Abfallrahmenrichtlinie, inhaltlich aber auf die REACH-Kandidatenliste bezogen — beide Systeme greifen ineinander.
  • REACH vs. POP: Die POP-Verordnung (2019/1021) ist ein eigenständiges Regelwerk, enthält aber Beschränkungen, die parallel zu REACH-Anhang XVII wirken.
  • REACH vs. PFAS: Die PFAS-Beschränkungsinitiative befindet sich derzeit im europäischen Beschränkungsverfahren und wird als Ergänzung zu REACH-Anhang XVII geprüft.

Häufige Fragen zu REACH

Was ist eine REACH-Erklärung?

Eine REACH-Erklärung ist ein Lieferantendokument, in dem der Hersteller oder Lieferant erklärt, dass ein Produkt nach seinem Kenntnisstand keine SVHCs oberhalb der gesetzlichen Schwelle (0,1 % w/w) enthält — oder die enthaltenen SVHCs benennt. Es handelt sich nicht um eine behördliche Zulassung.

Muss HP-Dichtungen REACH-Stoffe selbst registrieren?

HP-Dichtungen ist Händler (Distributor) — keine chemische Registrierungspflicht für Stoffe. Die Registrierungspflicht liegt beim Hersteller oder Importeur der Compounds und Rohstoffe.

Was bedeuten REACH-001, REACH-002 etc. auf Dokumenten?

Solche Bezeichnungen sind interne Dokumentversionen oder Vorlagenkennzeichnungen einzelner Unternehmen. Sie sind keine eigenständigen Rechtsakte. Die Grundlage ist immer die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Was ist der Unterschied zwischen REACH und SVHC?

REACH ist die Verordnung; SVHC ist eine Kategorie besonders gefährlicher Stoffe innerhalb von REACH. Die Kandidatenliste enthält umfasst derzeit mehrere hundert Stoffeinträge.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen technischen Information und stellt keine verbindliche Auslegung der genannten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen oder Standards dar. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Originalfassungen der entsprechenden Rechtsvorschriften und Regelwerke sowie die Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.