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QSV — Qualitätssicherungsvereinbarung: Prüfrechte, Anforderungen und Dokumentation

Symbolbild für QSV Qualitätssicherungsvereinbarung Lieferant und Kunde.

Eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) ist ein vertragliches Dokument zwischen Lieferant und Kunde, das die gegenseitigen Qualitätsanforderungen, Prüfrechte, Eskalationswege und Dokumentationspflichten konkret regelt.

Aktualisiert 20. Juli 2026
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Was ist eine QSV?

Eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) — auch Quality Assurance Agreement (QAA) oder kurz Qualitätsvereinbarung — ist ein privatrechtlicher Vertrag, den ein Kunde mit seinen Lieferanten schließt. Sie konkretisiert die qualitätsbezogenen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und ergänzt die allgemeinen kaufvertraglichen Regelungen.

QSVs sind keine gesetzliche Pflicht — aber in regulierten Branchen (Pharma, Medizintechnik, Automotive, Luft- und Raumfahrt, Lebensmittelindustrie) sind sie de facto Standard und oft Voraussetzung für eine Lieferantenfreigabe.

Abgrenzung: Eine QSV regelt Qualitätsanforderungen. Ein NDA regelt Vertraulichkeit. Eine Langzeitlieferantenerklärung (LLE) regelt Zollursprung. Alle drei können parallel gelten.

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Typische Inhalte einer QSV

Bereich
Typische Regelungsinhalte
QMS-Anforderungen

Mindeststandard ISO 9001 oder branchenspezifisch (IATF 16949, EN 9100, ISO 13485) oder andere kundenspezifisch vereinbarte Qualitätsmanagementsysteme

Prüfrechte

Recht des Kunden, System-, Prozess- oder Produktaudits und Lieferantenbesuche durchzuführen

Wareneingangsprüfung
Wer prüft was — Lieferant, Kunde oder beide? Fristen für Rügen
Dokumentation und Rückverfolgbarkeit (Traceability)

Chargenprotokolle, Prüfzeugnisse, Werkstoffnachweise, Aufbewahrungsfristen

Änderungsmanagement

Vorankündigungsfristen und Freigabepflichten bei Werkstoff- oder Prozessänderungen (Change Notification)

Reklamationshandling
Eskalationsprozesse, Reaktionszeiten und 8D-Berichte

Bedeutung für Dichtungslieferanten

  • Lieferantenfreigabe

    Kunden in regulierten Branchen setzen eine unterzeichnete QSV häufig als Pflichtdokument für die Lieferantenfreigabe voraus.

  • Audits und Prüfrechte

    QSVs können dem Kunden vertraglich Audit- und Informationsrechte einräumen. Lieferanten müssen Vorkehrungen treffen, um Audit-Anforderungen zu erfüllen.

  • Dokumentationspflichten

    Prüfzeugnisse, Chargenprotokolle und Werkstoffnachweise müssen für die vereinbarte Aufbewahrungsfrist bereitgehalten werden.

  • Änderungsmanagement

    Werkstoff- oder Herstellungsänderungen müssen dem Kunden nach QSV-Regelung vorab mitgeteilt werden — besonders relevant für Dichtungen in sicherheitskritischen Anwendungen.

HP-Dichtungen und QSVs

HP-Dichtungen ist bereit, Qualitätssicherungsvereinbarungen mit Kunden zu schließen, soweit sie mit den vereinbarten Lieferleistungen und betrieblichen Prozessen vereinbar sind. Bei spezifischen QSV-Anforderungen für Dichtungen in regulierten Anwendungen nehmen Sie Kontakt mit uns auf — wir besprechen die Anforderungen und klären den Umfang gemeinsam.

Häufige Fragen zur QSV

Gilt eine QSV auch für Händler?

Ja. Auch Händler (Distributoren) können Gegenstand einer QSV sein — besonders bei Lagerhalten, Prüfpflichten, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation.

Was passiert bei Verstoß gegen die QSV?

Verstöße können — abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung — vertragliche Konsequenzen wie Nachbesserungsmaßnahmen, Schadensersatzansprüche oder andere vereinbarte Rechtsfolgen nach sich ziehen. In der Praxis wird zunächst Eskalation und Korrekturmaßnahmen vereinbart.

Ersetzt eine QSV den Kaufvertrag?

Nein. Die Qualitätssicherungsvereinbarung ergänzt den Kauf- oder Liefervertrag um qualitätsbezogene Regelungen. Beide Dokumente gelten grundsätzlich nebeneinander.

Ist eine ISO-9001-Zertifizierung Voraussetzung für eine QSV?

Nicht zwingend. Viele Kunden erwarten ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, die konkreten Anforderungen ergeben sich jedoch aus der jeweiligen QSV oder den vertraglichen Vereinbarungen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen technischen Information und stellt keine verbindliche Auslegung der genannten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen oder Standards dar. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Originalfassungen der entsprechenden Rechtsvorschriften und Regelwerke sowie die Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.