RICHTLINIEN & ZULASSUNGEN

POP — Persistente organische Schadstoffe: Anforderungen für Dichtungen und Werkstoffe

Symbolbild für POP-Regulierung und persistente Schadstoffe in technischen Werkstoffen.

Die EU-Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP) setzt das Stockholmer Übereinkommen in der EU um und enthält Verbote oder Beschränkungen für besonders stabile, bioakkumulierende Stoffe.

Aktualisiert 20. Juli 2026
+49 89 846 054

Was sind persistente organische Schadstoffe (POP)?

Persistente organische Schadstoffe (POP) sind chemische Substanzen, die sich durch vier Eigenschaften auszeichnen:

  • Persistenz: Sie bauen sich in der Umwelt kaum ab
  • Bioakkumulation: Sie reichern sich in Lebewesen an
  • Toxizität: Sie wirken schädlich auf Gesundheit und Umwelt
  • Fernverteilung: Sie verbreiten sich über Luft, Wasser und Wanderungsbewegungen von Tieren

Die EU-Verordnung (EU) 2019/1021 setzt das Stockholmer Übereinkommen in EU-Recht um und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie enthält Listen mit verbotenen, beschränkten und überwachungspflichtigen Stoffen.

+49 89 846 054

Für Dichtungswerkstoffe relevante POP

Stoff
Relevanz für Dichtungen
Status
PFOS (Perfluoroctansulfonsäure)

Historisch als Tensid und Prozesshilfsmittel in verschiedenen industriellen Anwendungen; heute weitgehend verboten

Verboten (Anhang I, Ausnahmen sehr begrenzt)
PFOA (Perfluoroctansäure)
Historisch als Prozesschemikalie für PTFE-Herstellung
Verboten (Anhang I, enge Ausnahmen)
PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure)
Fluortenside in Beschichtungen
Verboten (Anhang I)
PBB (Polybromierte Biphenyle)
Flammschutzmittel in Kunststoffen
Verboten (auch in RoHS)
PBDE (Polybromierte Diphenylether)
Flammschutzmittel in technischen Kunststoffen
Weitgehend verboten (auch in RoHS)

Wichtig: Die POP-Verordnung enthält sowohl Stoffverbote als auch Anforderungen für Gemische und Erzeugnisse. Je nach Stoff gelten unterschiedliche Konzentrationsgrenzen, Ausnahmen und Übergangsregelungen.

Was HP-Dichtungen bereitstellen kann

  • POP-freie Werkstoffauswahl

    Beratung zur Auswahl geeigneter Werkstoffe auf Grundlage verfügbarer Herstellerinformationen und geltender regulatorischer Anforderungen.

  • Herstellerdeklarationen

    Weitergabe verfügbarer Hersteller-Informationen zu POP-relevanten Stoffen auf projektbezogene Anfrage.

  • Zusammenhang mit PFAS-Diskussion

    PFOS und PFOA unterliegen bereits eigenständigen Beschränkungen nach der POP-Verordnung. Die laufende PFAS-Beschränkungsinitiative nach REACH verfolgt einen deutlich breiteren Ansatz und könnte künftig weitere fluorierte Stoffe erfassen.

Abgrenzung zu verwandten Regelwerken

  • POP vs. REACH: Einige POP-Stoffe sind zusätzlich auch im REACH-Regelwerk (z. B. als SVHC oder über Beschränkungen) erfasst. Beide Regelwerke gelten unabhängig voneinander.
  • POP vs. RoHS: PBB und bestimmte PBDE sind sowohl in der POP-Verordnung als auch in RoHS beschränkt.
  • POP vs. PFAS: PFOS und PFOA sind klassische POPs; die breite PFAS-Beschränkungsinitiative unter REACH geht darüber hinaus.

Häufige Fragen zu POP

Gilt die POP-Verordnung auch für importierte Produkte?

Ja. Die Anforderungen gelten grundsätzlich auch für Erzeugnisse, die aus Nicht-EU-Staaten in den europäischen Markt eingeführt werden. Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer müssen die jeweiligen Anforderungen der POP-Verordnung beachten.

Sind alle fluorierten Verbindungen automatisch POP?

Nein. POP sind eine spezifische Teilmenge persistenter, bioakkumulierender und toxischer Stoffe. Die Liste in der Verordnung (EU) 2019/1021 ist abschließend — es handelt sich nicht um alle PFAS.

Was ist der Unterschied zwischen der POP-Verordnung und dem Stockholmer Übereinkommen?

Das Stockholmer Übereinkommen ist ein internationales Abkommen. Die EU-Verordnung (EU) 2019/1021 setzt es in EU-Recht um und kann über die internationalen Anforderungen hinausgehen.

+49 89 846 054

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen technischen Information und stellt keine verbindliche Auslegung der genannten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen oder Standards dar. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Originalfassungen der entsprechenden Rechtsvorschriften und Regelwerke sowie die Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.