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NDA — Geheimhaltungsvereinbarung: Vertrauliche Informationen im Lieferantenkontext

Symbolbild für NDA Geheimhaltungsvereinbarung Vertraulichkeit Geschäftsbeziehungen.

Ein NDA (Non-Disclosure Agreement) oder eine Geheimhaltungsvereinbarung ist ein privatrechtlicher Vertrag, der den Umgang mit vertraulichen Informationen zwischen Vertragsparteien regelt — typisch bei technischen Anfragen, Entwicklungspartnerschaften und Ausschreibungen.

Aktualisiert 20. Juli 2026
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Was ist ein NDA?

Ein Non-Disclosure Agreement (NDA) — auf Deutsch Geheimhaltungsvereinbarung oder Vertraulichkeitsvereinbarung — ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien. Er regelt:

  • Welche Informationen als vertraulich gelten und in welchem Umfang sie geschützt werden
  • Wie diese Informationen behandelt und geschützt werden müssen
  • Für welchen Zeitraum die Geheimhaltungspflicht gilt
  • Was bei einer Verletzung der Vereinbarung folgt

NDAs sind keine gesetzliche Pflicht, sondern ein Instrument zur vertraglichen Absicherung von Geschäftsgeheimnissen und sensiblen Informationen.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland: Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG, Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943/EU) gibt Geschäftsgeheimnissen gesetzlichen Schutz — NDAs ergänzen und konkretisieren diesen Schutz vertraglich. Der Schutz nach dem GeschGehG setzt voraus, dass angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden. Eine NDA kann eine solche Maßnahme sein, ersetzt aber weitere organisatorische und technische Schutzmaßnahmen nicht.

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Typische NDA-Inhalte

Klausel
Beschreibung
Definition vertraulicher Informationen

Welche Informationen fallen unter das NDA — technische Daten, Preise, Geschäftsstrategien, Kundendaten

Nutzungsbeschränkung

Vertrauliche Informationen dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden

Weitergabeverbot

Keine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung — mit Ausnahmen für Mitarbeiter auf Need-to-know-Basis

Laufzeit und Nachpflichten

Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Ende der Geschäftsbeziehung — die Dauer richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung und kann je nach Art der Informationen unterschiedlich ausgestaltet sein

Ausnahmen

Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden, bereits rechtmäßig bekannt waren oder gesetzlichen Offenlegungspflichten unterliegen

NDA-Typen im Geschäftsleben

  • Einseitiges NDA

    Nur eine Partei offenbart vertrauliche Informationen — typisch bei Lieferanten-Erstgesprächen, Produktvorstellungen oder Ausschreibungen.

  • Gegenseitiges NDA

    Beide Parteien tauschen vertrauliche Informationen aus — typisch bei Entwicklungspartnerschaften, gemeinsamen Projekten und langfristigen Lieferbeziehungen.

  • Konzern-NDA

    Großkunden nutzen häufig eigene Standard-NDAs oder Rahmen-Geheimhaltungsverträge, die alle Lieferanten unterzeichnen müssen.

  • NDA in AGB

    Manche Unternehmen integrieren Geheimhaltungsklauseln in ihre AGB. Geheimhaltungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den gesetzlichen Anforderungen des AGB-Rechts und sind im Einzelfall auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Häufige Fragen zu NDAs

Kann HP-Dichtungen ein NDA unterzeichnen?

Ja. HP-Dichtungen ist bereit, im Rahmen von Geschäftsbeziehungen Geheimhaltungsvereinbarungen nach entsprechender rechtlicher Prüfung und Abstimmung abzuschließen. Wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner für entsprechende Anfragen.

Was unterscheidet ein NDA von einer QSV?

Ein NDA regelt den Umgang mit vertraulichen Informationen. Eine QSV (Qualitätssicherungsvereinbarung) regelt Qualitätsanforderungen, Prüfrechte und Dokumentationspflichten in der Lieferbeziehung. Beide Dokumente können nebeneinander bestehen.

Ersetzt ein NDA den gesetzlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen?

Nein. Ein NDA ergänzt den gesetzlichen Schutz nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), ersetzt diesen jedoch nicht. Unternehmen müssen zusätzlich angemessene organisatorische und technische Geheimhaltungsmaßnahmen treffen.

Bleibt ein NDA nach Projektende bestehen?

In vielen Fällen ja. Die Geheimhaltungspflichten gelten häufig über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus. Maßgeblich ist die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen technischen Information und stellt keine verbindliche Auslegung der genannten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen oder Standards dar. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Originalfassungen der entsprechenden Rechtsvorschriften und Regelwerke sowie die Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.