RICHTLINIEN & ZULASSUNGEN

LkSG — Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Anforderungen für Lieferanten

Symbolbild für LkSG Lieferkettensorgfaltspflichten und globale Lieferketten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl zur Einhaltung menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten in ihrer gesamten Lieferkette.

Aktualisiert 20. Juli 2026
+49 89 846 054

Was ist das LkSG?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Es verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette zu erfüllen.

Anwendungsbereich:

  • Ab 1. Januar 2023: Unternehmen mit ≥ 3.000 Arbeitnehmern in Deutschland
  • Ab 1. Januar 2024: Unternehmen mit ≥ 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland

Zuständige Aufsichtsbehörde ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Wichtig: Das LkSG ist ein deutsches Gesetz. Es wird künftig durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) ergänzt bzw. perspektivisch abgelöst. Umfang und Zeitplan der Umsetzung werden derzeit auf EU-Ebene weiterentwickelt.

+49 89 846 054

Was verlangt das LkSG?

Pflicht
Beschreibung
Risikoanalyse

Jährliche Analyse menschenrechtlicher und ökologischer Risiken im eigenen Betrieb und bei unmittelbaren Zulieferern

Präventionsmaßnahmen

Präventionsmaßnahmen wie Grundsatzerklärung, Verhaltenskodex, Schulungen oder risikobasierte Lieferantenbewertungen

Abhilfemaßnahmen
Bei festgestellten Verstößen: Maßnahmen zur Behebung einleiten
Beschwerdeverfahren
Zugänglicher Beschwerdemechanismus für Betroffene
Dokumentation und Berichterstattung

Dokumentationspflichten bestehen fort. Die bisherigen Berichtspflichten befinden sich aufgrund gesetzlicher Änderungen in einer Übergangsphase. Der aktuelle Stand sollte beim BAFA geprüft werden.

Relevanz für Lieferanten von Dichtungen

  • Lieferantenbefragungen

    Betroffene Unternehmen befragen Lieferanten systematisch zu LkSG-relevanten Themen — Selbstauskunftsdaten, Audits und Verhaltenskodex-Bestätigungen.

  • Fragebogen und Selbstauskunft

    Lieferanten werden häufig gebeten, Fragebögen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Umweltstandards und Compliance auszufüllen.

  • Rohstoffherkunft

    Bei bestimmten Rohstoffen (Naturkautschuk, seltene Erden, Metalle) können je nach Risikoanalyse und Produkt spezifische Fragen zur Herkunft und zu Produktionsbedingungen gestellt werden.

  • HP-Dichtungen als Lieferant

    HP-Dichtungen beantwortet LkSG-Anfragen betroffener Kunden mit verfügbaren Informationen und koordiniert ggf. Hersteller-Informationen.

Abgrenzung zu verwandten Regelwerken

  • LkSG vs. EUDR: Das LkSG adressiert menschenrechtliche und ökologische Sorgfalt allgemein; die EUDR fokussiert auf Entwaldung und spezifische Rohstoffe.
  • LkSG vs. CSDDD: Die EU-Lieferkettensorgfaltsrichtlinie (CSDDD) soll das LkSG auf EU-Ebene perspektivisch ergänzen bzw. ablösen — Zeitplan und Umsetzungsumfang werden derzeit auf EU-Ebene weiterentwickelt.
  • LkSG vs. CMRT: CMRT ist ein Reporting-Instrument für Konfliktmineralien — ein anderes Themenfeld, aber thematisch verwandt.

Häufige Fragen zum LkSG

Gilt das LkSG auch für kleinere Unternehmen?

Direkte Pflichten treffen nur Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Deutschland. Kleinere Unternehmen können jedoch indirekt betroffen sein, wenn sie Lieferanten für LkSG-pflichtige Unternehmen sind — über Anfragen, Audits und Verhaltenskodex-Anforderungen.

Was ist der Unterschied zwischen mittelbaren und unmittelbaren Zulieferern?

Das LkSG unterscheidet zwischen unmittelbaren Zulieferern (direkter Vertrag) und mittelbaren Zulieferern (weiter oben in der Lieferkette). Für mittelbare Zulieferer gelten eingeschränkte Pflichten — grundsätzlich erst bei substantiierter Kenntnis oder tatsächlichen Anhaltspunkten für mögliche Verstöße.

Muss jeder Lieferant einen LkSG-Fragebogen ausfüllen?

Nein. Das LkSG verpflichtet unmittelbar nur bestimmte große Unternehmen. In der Praxis verlangen viele betroffene Unternehmen jedoch Selbstauskünfte, Verhaltenskodizes oder Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Lieferanten, um ihre eigenen Sorgfaltspflichten erfüllen zu können.

+49 89 846 054

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen technischen Information und stellt keine verbindliche Auslegung der genannten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen oder Standards dar. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Originalfassungen der entsprechenden Rechtsvorschriften und Regelwerke sowie die Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.