RICHTLINIEN & ZULASSUNGEN

EUDR — Verordnung (EU) 2023/1115 gegen Entwaldung und Waldschädigung

Symbolbild für EUDR Entwaldungsverordnung Naturkautschuk und Lieferkette.

Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) verbietet das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem EU-Markt und die Ausfuhr bestimmter relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse, sofern sie nicht den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Für Dichtungen aus Naturkautschuk (NR) ist diese Verordnung direkt relevant.

Aktualisiert 20. Juli 2026
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Was ist die EUDR?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) trat im Juni 2023 in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder exportieren, zu Sorgfaltsprüfungen — um sicherzustellen, dass diese Produkte weder Entwaldung noch Waldschädigung verursacht haben.

Der maßgebliche Stichtag ist der 31. Dezember 2020: Produkte dürfen nicht aus Flächen stammen, die nach diesem Datum entwaldet wurden.

Ursprünglich geplanter Anwendungsbeginn: Dezember 2024 (große Unternehmen) / Juni 2025 (KMU). Nach mehrfacher Verschiebung gelten aktuell grundsätzlich:

  • 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen
  • 30. Juni 2027 für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen
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Welche Rohstoffe und Produkte sind betroffen?

Rohstoff
Relevanz für Dichtungstechnik
Naturkautschuk (NR)
Direkt betroffen — Naturkautschuk-Dichtungen, NR-Compound-Mischungen
Rinder (Leder, Tierfett)
Wenig relevant für Dichtungen — ggf. für Schmierstoffe
Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee, Holz
In Dichtungswerkstoffen selten direkt enthalten

Naturkautschuk (NR) ist der für Dichtungen relevanteste Rohstoff in der EUDR-Liste. NR wird aus Kautschukbäumen (Hevea brasiliensis) gewonnen und in diversen Elastomerprodukten verarbeitet.

Was müssen Unternehmen tun?

  • Sorgfaltspflichten (Due Diligence)

    Informationen zu Herkunft, Koordinaten und Entwaldungsfreiheit der Rohstoffe erheben. Bewertung des Risikos, dass Produkte aus entwaldeten Gebieten stammen.

  • Lieferkettentransparenz

    Für relevante Rohstoffe sind Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen sowie weitere Informationen zur Rückverfolgbarkeit erforderlich.

  • Prüfung und Risikoklassifizierung

    Die EU-Kommission klassifiziert Länder nach Entwaldungsrisiko (hoch/standard/gering). Diese Klassifizierung beeinflusst den Aufwand der Sorgfaltsprüfung.

  • Sorgfaltspflichteerklärung (Due Diligence Statement, DDS)

    Vor dem Inverkehrbringen muss eine Sorgfaltspflichteerklärung (Due Diligence Statement, DDS) über das EUDR-System der EU-Kommission abgegeben werden.

Relevanz für HP-Dichtungen

Welche Pflichten HP-Dichtungen treffen, hängt von der jeweiligen Rolle in der Lieferkette (z. B. Händler, Importeur oder Marktteilnehmer) und den gesetzlichen Vorgaben der EUDR ab. Hersteller- und Lieferanteninformationen bilden hierfür eine wichtige Grundlage.

Naturkautschuk-Dichtungen: Sofern HP-Dichtungen Produkte aus Naturkautschuk bezieht oder liefert, sind die Anforderungen der EUDR durch die Lieferkette zu verfolgen. Bei konkreten Anfragen informieren wir über den aktuellen Status der Lieferantendokumentation.

Häufige Fragen zur EUDR

Ist EUDR und EU-Verordnung (EU) 2023/1115 dasselbe?

Ja. EUDR ist die gebräuchliche Abkürzung für die Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Es handelt sich um denselben Rechtsakt.

Was passiert, wenn ich nur synthetische Elastomere (EPDM, NBR, FKM) verwende?

Reine synthetische Elastomere wie EPDM, NBR oder FKM enthalten keinen Naturkautschuk. Soweit keine anderen von der EUDR erfassten Rohstoffe betroffen sind, fallen solche Produkte in der Regel nicht unter die EUDR.

Betrifft die EUDR alle Elastomerdichtungen?

Nein. Für Dichtungen ist die EUDR vor allem dann relevant, wenn Naturkautschuk (NR) verwendet wird. Dichtungen aus ausschließlich synthetischen Elastomeren wie EPDM, NBR, HNBR, FKM oder FFKM sind in der Regel nicht aufgrund ihres Elastomerwerkstoffs von der EUDR betroffen.

Wann gilt die EUDR?

Nach mehrfacher Verschiebung gelten aktuell grundsätzlich der 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und der 30. Juni 2027 für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen. Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens auf der EU-Kommissionswebsite prüfen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen technischen Information und stellt keine verbindliche Auslegung der genannten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen oder Standards dar. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Originalfassungen der entsprechenden Rechtsvorschriften und Regelwerke sowie die Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.