Was ist die PIC-Verordnung?
Die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien setzt das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) in EU-Recht um. Sie löste die frühere Verordnung (EG) Nr. 689/2008 ab.
PIC (Prior Informed Consent) bezeichnet das Recht von Importländern (außerhalb der EU), über die Einfuhr gefährlicher Chemikalien informiert zu werden und dieser ggf. zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Die ECHA unterstützt die Umsetzung der Verordnung, insbesondere über das elektronische ePIC-System. Jeder Mitgliedstaat benennt nationale zuständige Behörden (Designated National Authorities, DNA). In Deutschland ist hierfür das Umweltbundesamt (UBA) zuständig.
Wen betrifft die PIC-Verordnung?
| Akteur | Pflichten |
|---|---|
| Exporteure in der EU | Exportmitteilungen und — je nach Stoff — Zustimmung des Einfuhrlandes nach den Vorgaben der Verordnung |
| Importeure in der EU | Je nach Stoff gelten Informations- und Dokumentationspflichten; der Schwerpunkt der Verordnung liegt jedoch auf der Ausfuhr aus der EU. |
| Hersteller | Hersteller und Exporteure müssen bei geplanten Ausfuhren gelisteter Stoffe die jeweiligen Anforderungen der Verordnung beachten. |
Relevanz für Dichtungswerkstoffe
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Direkter Bezug selten
Standard-Dichtungsprodukte sind in der Regel keine gelisteten PIC-Chemikalien. Relevant wird die Verordnung bei Exporten von Rohstoffen, Vulkanisationsmitteln oder chemischen Hilfsstoffen.
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Drittstaatenexport
Beim Export in Länder außerhalb der EU sollte geprüft werden, ob die exportierten Stoffe in Anhang I der Verordnung gelistet sind.
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Zusammenhang mit REACH und POP
Einige nach der PIC-Verordnung geregelte Chemikalien unterliegen zusätzlich Anforderungen nach REACH oder der POP-Verordnung.
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Branchenspezifische Prüfung
Bei Ausfuhren in Staaten außerhalb der EU ist zu prüfen, ob die exportierten Chemikalien unter die PIC-Verordnung und das Rotterdamer Übereinkommen fallen.
Häufige Fragen zu EU 649/2012
Gilt die PIC-Verordnung auch innerhalb der EU?
Die PIC-Verordnung regelt in erster Linie die Ausfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien aus der Europäischen Union in Drittstaaten. Für den Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarkts gelten diese Exportvorschriften nicht.
Wo finde ich die Liste der betroffenen Chemikalien?
Die Listen der gelisteten Chemikalien sind in Anhang I der Verordnung veröffentlicht. Die ECHA veröffentlicht und pflegt Informationen zur Umsetzung der Verordnung; maßgeblich sind die Anhänge der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Betrifft die PIC-Verordnung fertige Dichtungen?
In den meisten Fällen nein. Fertige Elastomer-, PTFE- oder Kunststoffdichtungen fallen üblicherweise nicht unter die PIC-Verordnung. Relevanz kann entstehen, wenn gelistete Chemikalien oder chemische Zubereitungen exportiert werden oder wenn Rohstoffe betroffen sind.
