Was regelt die Verordnung (EU) 2024/590?
Die Verordnung (EU) 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 regelt den Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Ozone Depleting Substances, ODS). Sie ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 und enthält Vorschriften über:
- Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von ODS
- Verwendung in bestimmten Anwendungen
- Rückgewinnung, Recycling und Zerstörung von ODS
- Kennzeichnungs- und Berichtspflichten
- Ausnahmen für bestimmte kritische Anwendungen
Rechtsgrundlage ist das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, das international den Ausstieg aus ozonabbauenden Stoffen regelt. Die EU geht in mehreren Punkten über die Mindestanforderungen des Protokolls hinaus.
Was sind ozonabbauende Stoffe (ODS)?
| Stoffgruppe | Typische Verwendung |
|---|---|
| FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe, CFCs) | Historisch: Kältemittel, Treibgase, Schäumungsmittel — heute weitgehend verboten |
| HFCKW (HCFCs) | Kältemittel und Schäumungsmittel — schrittweise ausgelaufen |
| Halone | Feuerlöschmittel — verboten, eng begrenzte Ausnahmen |
| Methylbromid | Historisch: Begasungsmittel in der Landwirtschaft |
| Tetrachlorkohlenstoff, 1,1,1-Trichlorethan | Historisch: Lösungsmittel und Reinigungsmittel |
Relevanz für Dichtungen und Abdichtungstechnik
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Geringe Direktrelevanz für Elastomere
Klassische Elastomerdichtungen aus EPDM, NBR, FKM, FFKM oder PTFE enthalten in der Regel keine ozonabbauenden Stoffe und benötigen diese auch nicht. Eine unmittelbare Betroffenheit durch die Verordnung besteht für Standard-Dichtungswerkstoffe in der Regel nicht.
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Relevanz bei ODS-führenden Systemen
Dichtungen in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Feuerlöschanlagen, die ODS-haltige Kältemittel oder Löschmittel einsetzen, können indirekt betroffen sein — über die Anforderungen an Wartung, Rückgewinnung und Leckagekontrolle.
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Anforderungen im Anlagenbetrieb
Betreiber von Anlagen mit ODS (z. B. ältere Kälteanlagen mit HFCKW-Kältemitteln) unterliegen Rückgewinnungs- und Wartungspflichten. Für Dichtheitsanforderungen an solchen Anlagen können werkstoffspezifische Anforderungen gelten.
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Handlungsempfehlung
Prüfen Sie, ob eingesetzte Kältemittel, Schäumungsmittel oder Löschmittel im System unter die Verordnung fallen. Hersteller- und Lieferanteninformationen zu eingesetzten Stoffen berücksichtigen.
Häufige Fragen zu Verordnung (EU) 2024/590
Sind klassische Dichtungen durch die Verordnung betroffen?
Für klassische Elastomer- oder PTFE-Dichtungen besteht in der Regel keine unmittelbare Betroffenheit durch die Verordnung (EU) 2024/590, sofern sie keine ozonabbauenden Stoffe enthalten oder zu ihrem Betrieb benötigen.
Welche Produkte und Anwendungen sind direkt betroffen?
Direkt betroffen sind insbesondere Stoffe und Produkte, die ozonabbauende Stoffe enthalten oder zu ihrem Betrieb benötigen: bestimmte Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Feuerlöschsysteme, Schäume und Schäumungsmittel sowie bestimmte Lösungsmittel.
Was ist der Unterschied zwischen Verordnung (EU) 2024/590 und der F-Gase-Verordnung?
Die Verordnung (EU) 2024/590 betrifft ozonabbauende Stoffe (ODS). Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 regelt fluorierte Treibhausgase (F-Gase) wie HFCs, die zwar keine Ozonschicht abbauen, aber klimawirksam sind. Beide Verordnungen können für Kälteanlagenbetreiber gleichzeitig relevant sein.
