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Verordnung (EU) 2024/590 — Ozonabbauende Stoffe und Relevanz für Dichtungen

Symbolbild für EU-Verordnung ozonabbauende Stoffe ODS Kältemittel.

Die Verordnung (EU) 2024/590 regelt Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung, Rückgewinnung und Entsorgung ozonabbauender Stoffe (ODS). Sie ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 und setzt das Montrealer Protokoll in EU-Recht um.

Aktualisiert 20. Juli 2026
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Was regelt die Verordnung (EU) 2024/590?

Die Verordnung (EU) 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 regelt den Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Ozone Depleting Substances, ODS). Sie ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 und enthält Vorschriften über:

  • Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von ODS
  • Verwendung in bestimmten Anwendungen
  • Rückgewinnung, Recycling und Zerstörung von ODS
  • Kennzeichnungs- und Berichtspflichten
  • Ausnahmen für bestimmte kritische Anwendungen

Rechtsgrundlage ist das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, das international den Ausstieg aus ozonabbauenden Stoffen regelt. Die EU geht in mehreren Punkten über die Mindestanforderungen des Protokolls hinaus.

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Was sind ozonabbauende Stoffe (ODS)?

Stoffgruppe
Typische Verwendung
FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe, CFCs)

Historisch: Kältemittel, Treibgase, Schäumungsmittel — heute weitgehend verboten

HFCKW (HCFCs)
Kältemittel und Schäumungsmittel — schrittweise ausgelaufen
Halone
Feuerlöschmittel — verboten, eng begrenzte Ausnahmen
Methylbromid
Historisch: Begasungsmittel in der Landwirtschaft
Tetrachlorkohlenstoff, 1,1,1-Trichlorethan
Historisch: Lösungsmittel und Reinigungsmittel

Relevanz für Dichtungen und Abdichtungstechnik

  • Geringe Direktrelevanz für Elastomere

    Klassische Elastomerdichtungen aus EPDM, NBR, FKM, FFKM oder PTFE enthalten in der Regel keine ozonabbauenden Stoffe und benötigen diese auch nicht. Eine unmittelbare Betroffenheit durch die Verordnung besteht für Standard-Dichtungswerkstoffe in der Regel nicht.

  • Relevanz bei ODS-führenden Systemen

    Dichtungen in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Feuerlöschanlagen, die ODS-haltige Kältemittel oder Löschmittel einsetzen, können indirekt betroffen sein — über die Anforderungen an Wartung, Rückgewinnung und Leckagekontrolle.

  • Anforderungen im Anlagenbetrieb

    Betreiber von Anlagen mit ODS (z. B. ältere Kälteanlagen mit HFCKW-Kältemitteln) unterliegen Rückgewinnungs- und Wartungspflichten. Für Dichtheitsanforderungen an solchen Anlagen können werkstoffspezifische Anforderungen gelten.

  • Handlungsempfehlung

    Prüfen Sie, ob eingesetzte Kältemittel, Schäumungsmittel oder Löschmittel im System unter die Verordnung fallen. Hersteller- und Lieferanteninformationen zu eingesetzten Stoffen berücksichtigen.

Häufige Fragen zu Verordnung (EU) 2024/590

Sind klassische Dichtungen durch die Verordnung betroffen?

Für klassische Elastomer- oder PTFE-Dichtungen besteht in der Regel keine unmittelbare Betroffenheit durch die Verordnung (EU) 2024/590, sofern sie keine ozonabbauenden Stoffe enthalten oder zu ihrem Betrieb benötigen.

Welche Produkte und Anwendungen sind direkt betroffen?

Direkt betroffen sind insbesondere Stoffe und Produkte, die ozonabbauende Stoffe enthalten oder zu ihrem Betrieb benötigen: bestimmte Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Feuerlöschsysteme, Schäume und Schäumungsmittel sowie bestimmte Lösungsmittel.

Was ist der Unterschied zwischen Verordnung (EU) 2024/590 und der F-Gase-Verordnung?

Die Verordnung (EU) 2024/590 betrifft ozonabbauende Stoffe (ODS). Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 regelt fluorierte Treibhausgase (F-Gase) wie HFCs, die zwar keine Ozonschicht abbauen, aber klimawirksam sind. Beide Verordnungen können für Kälteanlagenbetreiber gleichzeitig relevant sein.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen technischen Information und stellt keine verbindliche Auslegung der genannten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen oder Standards dar. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Originalfassungen der entsprechenden Rechtsvorschriften und Regelwerke sowie die Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.