RICHTLINIEN & ZULASSUNGEN

Verordnung (EU) 2024/3190 — Neue Anforderungen für BPA und Bisphenole in Lebensmittelkontaktmaterialien

Symbolbild für Verordnung EU 2024/3190 BPA Bisphenol A Lebensmittelkontaktmaterialien Dichtungen.

Die Verordnung (EU) 2024/3190 vom 19. Dezember 2024 regelt die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und weiteren Bisphenolen und Bisphenolderivaten in Materialien und Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Food Contact Materials, FCM). Sie ändert die Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011 und hebt die Verordnung (EU) 2018/213 auf.

Aktualisiert 20. Juli 2026
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Was regelt die Verordnung (EU) 2024/3190?

Die Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission vom 19. Dezember 2024 regelt die Verwendung von Bisphenol A (BPA) sowie bestimmter anderer Bisphenole und Bisphenolderivate in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Food Contact Materials, FCM).

Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie:

  • ändert die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 (Kunststoffe für Lebensmittelkontakt — Positivliste und Migrationslimits),
  • hebt die Verordnung (EU) 2018/213 über BPA in Lacken und Beschichtungen für Lebensmittelkontaktmaterialien auf,
  • enthält Übergangsregelungen für bestimmte Anwendungen und bereits in Verkehr gebrachte Erzeugnisse,
  • erfasst neben BPA auch weitere Bisphenole und Bisphenolderivate, für die bestimmte harmonisierte Gefahreneinstufungen vorliegen, insbesondere im Zusammenhang mit endokrinschädlichen Eigenschaften oder reproduktionstoxischen Wirkungen.

Der übergeordnete Rahmen für Lebensmittelkontaktmaterialien bleibt die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.

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Einordnung in den FCM-Rechtsrahmen

Regelwerk
Inhalt
Verordnung (EG) Nr. 1935/2004

EU-Rahmenverordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien: allgemeine Sicherheitsanforderungen und Vorgaben zur Vermeidung einer unzulässigen Stoffmigration

Verordnung (EU) Nr. 10/2011

Kunststoffe in Lebensmittelkontakt: Positivliste zugelassener Stoffe, spezifische Migrationslimits (SML), globale Migrationslimits (OML) — geändert durch 2024/3190

Verordnung (EU) 2024/3190

Verwendung von BPA und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten in FCM; ändert (EU) 10/2011, hebt (EU) 2018/213 auf

Verordnung (EU) 2018/213 (aufgehoben)

BPA in Lacken und Beschichtungen für Lebensmittelkontakt — aufgehoben durch 2024/3190

Relevanz für Dichtungen und Dichtungswerkstoffe

  • Werkstoffe im Lebensmittelkontakt

    Dichtungen aus PTFE, Silikon (VMQ/PVMQ), EPDM oder FKM werden häufig in der Lebensmittelverarbeitung, Getränketechnik und Pharmaindustrie eingesetzt. Für diese Anwendungen sind die FCM-Anforderungen — einschließlich der Regelungen zu Bisphenolen — je nach konkreter Materialrezeptur grundsätzlich relevant.

  • BPA in Elastomeren und Beschichtungen

    BPA oder bestimmte Bisphenolderivate können insbesondere in Polycarbonaten, Epoxidharzen oder einzelnen Materialformulierungen relevant sein. Werkstoffhersteller müssen prüfen, ob ihre FCM-Materialien die Anforderungen der Verordnung erfüllen.

  • Konformitätserklärung

    Für viele Lebensmittelkontaktmaterialien sind Konformitätserklärungen nach den jeweils anwendbaren EU-Vorschriften erforderlich. Bestehende Erklärungen sollten darauf geprüft werden, ob sie die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/3190 bereits berücksichtigen.

  • Übergangsfristen beachten

    Die Verordnung enthält Übergangsregelungen für Materialien und Gegenstände, die vor dem Geltungsbeginn der jeweiligen Anforderungen bereits rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden. Die einschlägigen Fristen sind im Wortlaut der Verordnung festgelegt.

Häufige Fragen zu Verordnung (EU) 2024/3190

Gilt die Verordnung für alle Dichtungen?

Nein. Relevant ist die Verordnung insbesondere für Dichtungen und andere Materialien, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Für technische Dichtungen ohne Lebensmittelkontakt besteht in der Regel keine unmittelbare Betroffenheit. Ob Anforderungen gelten, hängt vom konkreten Anwendungsbereich und Werkstoff ab.

Muss ich bestehende Konformitätserklärungen für FCM-Dichtungen aktualisieren?

Bestehende Konformitätserklärungen für Lebensmittelkontaktmaterialien sollten daraufhin geprüft werden, ob sie die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/3190 bereits abdecken — insbesondere hinsichtlich BPA und anderer betroffener Bisphenole. Die Pflicht zur Konformitätserklärung ergibt sich aus den jeweils anwendbaren materialspezifischen EU-Vorschriften.

Was ist der Unterschied zwischen der Verordnung (EU) 2024/3190 und der allgemeinen FCM-Rahmenverordnung?

Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 ist die übergeordnete Rahmenverordnung für alle Lebensmittelkontaktmaterialien. Die Verordnung (EU) 2024/3190 ist eine spezifische Durchführungsmaßnahme für BPA und Bisphenole in FCM — sie ergänzt und ändert bestehende Spezialregelungen wie die Kunststoffverordnung (EU) Nr. 10/2011.

Sind PTFE- und Silikon-Dichtungen von der BPA-Regelung betroffen?

PTFE und Silikon enthalten in der Regel kein BPA. Ob Anforderungen gelten, kommt auf die konkrete Materialrezeptur und gegebenenfalls weitere Bestandteile oder Beschichtungen an. Die Konformität ist anhand der Herstellerangaben sowie der Konformitätserklärung zu prüfen.

Verbietet die Verordnung (EU) 2024/3190 Bisphenol A vollständig?

Nein. Die Verordnung enthält grundsätzlich weitreichende Beschränkungen für BPA und bestimmte weitere Bisphenole in Lebensmittelkontaktmaterialien. Ob eine Verwendung zulässig bleibt, hängt von den konkreten Regelungen, Ausnahmen und Übergangsbestimmungen der Verordnung ab.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen technischen Information und stellt keine verbindliche Auslegung der genannten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen oder Standards dar. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Originalfassungen der entsprechenden Rechtsvorschriften und Regelwerke sowie die Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.