RICHTLINIEN & ZULASSUNGEN

ELV — EU-Altfahrzeugrichtlinie: Anforderungen an Werkstoffe in Kraftfahrzeugen

Symbolbild für ELV Altfahrzeugrichtlinie und Automotive-Werkstoffe.

Die EU-Altfahrzeugrichtlinie (2000/53/EG) regelt die Entsorgung und das Recycling von Kraftfahrzeugen am Lebensende. Sie beschränkt den Einsatz gefährlicher Stoffe in Kfz-Bauteilen und ist ein zentrales Regelwerk für Automotive-Dichtungswerkstoffe.

Aktualisiert 20. Juli 2026
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Was ist die ELV-Richtlinie?

Die EU-Altfahrzeugrichtlinie (End-of-Life Vehicles Directive, Richtlinie 2000/53/EG, zuletzt geändert) regelt die Behandlung von Kraftfahrzeugen (PKW, leichte Nutzfahrzeuge) am Ende ihres Lebens. Sie verfolgt zwei Hauptziele:

  • Stoffbeschränkungen: Verbot bestimmter gefährlicher Stoffe in Kfz-Bauteilen
  • Recycling: Mindestquoten für die Wiederverwertung von Altfahrzeugmaterialien
  • Verwertung: Förderung der Wiederverwendung, des Recyclings und der sonstigen Verwertung von Altfahrzeugen

Als EU-Richtlinie musste sie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland durch die Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV).

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Beschränkte Stoffe nach ELV

Anhang II der Richtlinie enthält Ausnahmen; grundsätzlich verboten sind:

Stoff
Relevanz für Dichtungen
Blei (Pb) und seine Verbindungen

Ältere Stabilisatoren und Pigmente in Kunststoffen — bleifreie Alternativen einsetzen

Quecksilber (Hg)
Selten in Dichtungswerkstoffen; in Sensoren und Schaltern kritisch
Cadmium (Cd)

Historisch in bestimmten Pigmenten und Stabilisatoren; heute in modernen Werkstoffen in der Regel nicht mehr eingesetzt.

Sechswertiges Chrom (Cr VI)
Chromat-Korrosionsschutz auf Metallteilen, Chrom-VI in Beschichtungen

Bedeutung für Automotive-Dichtungen

  • Kfz-Dichtungen im Scope

    Dichtungen und andere Bauteile müssen die ELV-Anforderungen erfüllen, wenn sie Bestandteil eines Fahrzeugs im Anwendungsbereich der Richtlinie sind.

  • Cadmiumfreie Compounds

    Moderne Elastomer- und Kunststoff-Compounds werden üblicherweise so entwickelt, dass sie die Stoffbeschränkungen der ELV-Richtlinie erfüllen.

  • Recyclingfähigkeit

    Die Auswahl geeigneter Werkstoffe kann die Recycling- und Verwertungsfähigkeit von Fahrzeugen unterstützen.

  • OEM-Anforderungen

    Fahrzeughersteller übersetzen ELV-Anforderungen in Lieferantenspezifikationen — z. B. über IMDS und ergänzende OEM- oder VDA-Spezifikationen. Zulieferer müssen Werkstoffdeklarationen nach den jeweiligen OEM-Vorgaben erstellen.

IMDS — International Material Data System

Das IMDS (International Material Data System) ist das zentrale Datenbanksystem der Automobilindustrie für Werkstoffdeklarationen gemäß ELV. Viele Fahrzeughersteller verlangen von ihren Lieferanten Materialdeklarationen über IMDS, damit die ELV-Konformität des Gesamtfahrzeugs dokumentiert werden kann.

Häufige Fragen zur ELV-Richtlinie

Gilt ELV auch für Ersatzteile?

Die Stoffbeschränkungen der ELV-Richtlinie beziehen sich grundsätzlich auf Fahrzeuge und die dafür verwendeten Werkstoffe. Für Ersatzteile gelten teilweise besondere Regelungen und Ausnahmen; zusätzlich können OEM-spezifische Anforderungen maßgeblich sein.

Was ist der Unterschied zwischen ELV und RoHS?

Beide Regelwerke beschränken ähnliche Stoffe (Pb, Hg, Cd, Cr VI), aber für unterschiedliche Produktgruppen: RoHS für Elektro- und Elektronikgeräte, ELV für Kraftfahrzeuge. Die Stofflisten sind ähnlich, aber nicht vollständig identisch. In Fahrzeugen mit Elektronikkomponenten können beide Richtlinien gleichzeitig gelten.

Ist ELV dasselbe wie IMDS?

Nein. ELV ist die gesetzliche Richtlinie zur Stoffbeschränkung und zum Recycling von Fahrzeugen. IMDS ist das Datenbanksystem der Automobilindustrie, mit dem Werkstoffinformationen dokumentiert werden, um unter anderem die Einhaltung der ELV-Anforderungen nachzuweisen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen technischen Information und stellt keine verbindliche Auslegung der genannten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen oder Standards dar. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Originalfassungen der entsprechenden Rechtsvorschriften und Regelwerke sowie die Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfalls. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.